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Blog von TeddeMehr

"Ein Sommernachmittag und das Makabre danach": 730

6. November 2012 , Geschrieben von TeddeMehr Veröffentlicht in #"Ein Sommernachmittag und das Makabre danach"

Beginnen wir in dem Schreiben damit, daß der Prozeß gegen Frau Ramona Gleibt, fünfundzwanzig Jahre, Bankangestellte, über die Bühne gegangen ist. Innerhalb von vier Tagen.

Frau Ramona Gleibt war in allen Sachverhalten geständig.

Frau Ramona Gleibt wurde des Mordes an Herrn Josef Hänsel, ihres Freundes und Geliebten, in einem schwerwiegenden Fall für schuldig befunden.

Der Urteilsspruch für Frau Ramona Gleibt: fünfzehn Jahre. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Das heißt, Frau Ramona Gleibt mußte die fünfzehn Jahre nicht nur voll absitzen, sondern hatte Probleme damit, nach den fünfzehn Jahren aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen zu werden.

 

Das psychiatrische Gutachten Frau Ramona Gleibts, das von der Staatsanwaltsschaft in dem Mordfall Josef Hänsel in Auftrag gegeben wurde, sagte aus, daß Frau Ramona Gleibt eigentlich geistig gesund sei.

Bei klarem Verstand und im Bewußtsein der möglichen Folgen - also mit Kalkül - hätte Frau Ramona Gleibt den Mord an ihrem Freund und Geliebten, Herrn Josef Hänsel, begangen.

Daß Herr Josef Hänsel selber gegenüber Frau Ramona Gleibt ein Verhalten an den Tag legte, das mit Sadomachochismus einen Oberbegriff hat, konnte die grausame Motivation und Perversion der Mordtat Frau Ramona Gleibts nicht rechtfertigen.

 

Vor Gericht kam das Zusammenleben Frau Ramona Gleibts mit Herrn Josef Hänsel zur Sprache.

Darüber wurde gesprochen, daß Herr Josef Hänsel bei Frau Ramona Gleibt, seiner Freundin, immer schon wieder zuschlug. Spielte sich die kleinste Kleinigkeit ab, stachelte das Herrn Josef Hänsels Jähzorn an, Herr Josef Hänsel haute zu.

Mit der Hand zuzuschlagen, das reichte Herrn Josef Hänsel jedoch die letzte Zeit seines Zusammenlebens mit Frau Ramona Gleibt nicht mehr. Herr Josef Hänsel bestellte im Internet verschiedenste Arten von Peitschen. Solche, die am Körper keine Spuren hinterließen. Das heißt, zu starker Rötung der Haut konnte es kommen. Aber die Haut selber platzte durch Peitschenhiebe nicht auf.

Das wiederum, sagte das Gericht, durfte kein Grund für Frau Ramona Gleibt - die nach einer Zeit der Trennung von selber zu Herrn Josef Hänsel zurückgekehrt war, auch bei Herrn Josef Hänsel blieb, obwohl sein Verhalten praktisch schlimmer war als früher -, Herrn Josef Hänsel schließlich zu überwältigen und selber zu fesseln. Frau Ramona Gleibt  drehte den Spieß um, mißhandelte den gefesselten Josef Hänsel auf schlimmste Art und Weise. Zu guter Letzt tötete Frau Ramona Gleibt Josef Hänsel, indem sie Josef Hänsel in der Badewanne regelrecht ausbluten ließ.

 

 

 

 

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