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Blog von TeddeMehr

"Ein Sommernachmittag und das Makabre danach": 731

6. November 2012 , Geschrieben von TeddeMehr Veröffentlicht in #"Ein Sommernachmittag und das Makabre danach"

Am grauenvollsten jedoch fand das Gericht, daß Frau Ramona Gleibt Herrn Josef Hänsel mit dem Messer wie eine Metzgerin aufbrach, die Innereien entnahm, und schließlich Herrn Josef Hänsels Körper zerlegte.

Als der Staatsanwalt Frau Ramona Gleibt darauf ansprach, gab sie, wie schon bei der Polizei, zu, daß sie Herrn Josef Hänsels Bruch abpackte, diese in das Gefrierfach des Kühlschranks legte. Den Rest brachte Frau Ramona Gleibt in der Kühltruhe unter.

Die darauffolgenden Tage, die sie, Frau Ramona Gleibt, bei Herrn Josef Hänsel in der Wohnung verbrachte, daß sie sich immer etwas davon als Abendessen zubereitete.

Aus Neugier, weil sie, Frau Ramona Gleibt, wissen wollte, wie das schmeckte.

 

 

Auf Herrn Augustin, der die Gerichtsverhandlung von der Zuschauerbank aus verfolgte, machte Frau Ramona Gleibt einen gesunden, frischen Eindruck.

Der früher nur auf den zweiten Blick erkennbare, etwas graue Teint hatte Frau Ramona Gleibt verlassen.

Hübsch, aufgeblüht wirkte Frau Ramona Gleibt vor Gericht, was Frau Ramona Gleibt sicher keine Pluspunkte beim Richter und seinen Schöffen, dem Anwalt der Anklage einbrachte. Auch einige Zuschauer sprachen davon, wie irritiert sie von von Frau Ramona Gleibt wären

Der vorsitzende Richter, die Schöffen hatten - nach den ausführlichen, kenntnisreichen Ausführungen der Angeklagten Ramona Gleibt und nach ihrem Geständnis in allen Anklagepunkten - keinerlei Zweifel an der Schuld der Angeklagten.

Richtiggehend froh, daß Frau Ramona Gleibt am letzten Tag ihrer Verhandlung den Urteilsspruch, der sie für viele Jahre ins Gefängnis schickte, zur Kenntnis nahm. Als wäre mit der Verurteilung eine Last von der Angeklagten abgefallen, hätte sie, im Bewußtsein der Untat, die sie vollbracht hatte, nichts lieber gehabt, als dieses Urteil zu hören. Eins, das sie unter Umständen lebenslang hinter Gefängnismauern brachte.

 

 

Nichts mehr, das der angeklagten Mörderin Ramona Gleibt zugute gehalten wurde.

In keinster Weise mehr die Rede war in der Verhandlung von den Beobachtungen, die Leute aus der Umgebung der Straße, abends, nachts, nahe dem Aufgang der Sonne am Wohnhaus des Gebäudes, in dem Herr Josef Hänsel seine Mietwohnung hatte, machten. Daß sie nämlich gesehen hätten, wie eine Gestalt, schwärzer wie die Nacht, die Hausfassade herabkam, durch das offenstehende Fenster der Mietwohnung Josef Hänsels hinein- oder -ausstieg.

Etwas, was damals zur zeitweiligen Freilassung Frau Ramona Gleibts geführt hatte.

 

 

 

 

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