Das dauerhafte Interesse an Nachbars Garten und so
Einbrecher, Betrüger, Diebe, Zechpreller und so das, das scheint bekannt zu sein. Da wissen Leute was dazu. Fällt ihnen Verschiedenstes ein zu solchen.
Beispielsweise ungefähr das, daß man mit so was mal im Gefängnis landen könnte. Eine Vorstrafe kriegen. Eine Vorstrafe nebenher, die einen, läuft es einem schlecht, mies rein, um die Wochenarbeitszeit bringen könnte. Daß sich damit, als eine Folge davon, die Anstellung in einem Betrieb, einer Firma aufhört. Wenn die dort erfahren, daß man da was vielleicht einen Punkt in seinem Führungszeugnis stehen hat. Weil da wohl das eines Vorbestraften, vor Gericht Verurteilten nicht unerwähnt bleiben kann. So was, das am Papier plötzlich mit aufgeführt wird. Eintrag, daß es nehmen mußte.
Auch für den Fall, daß man sich, wurd man plötzlich wo entlassen, wo neu bewerben möchte. Für eine neue Arbeit und so. Könnte das interessanter werden, als man denkt. Bei der ursprünglichen Geschichte bei sich, daß man das nicht in der Vermutung hatte. Und jetzt, wegen ein paar Worten auf einem Papier, mit dem man zusätzlich für guten Leumund sorgen sollte. Daß was doof am Zettelchen aufscheint. So einen Makel hat man aufgeführt, jederzeit scheint das auf, glauben wollen sie es nicht, von einem: So gerne hätten sie angestellt. Aber jetzt, wird das schwierig. Die Herbeibringung eines beglaubigten Führungszeugnisses ist notwendig. Die muß mit in die Ablage.
Das Obige, das ist vielen klar. Bei den Einbrechern, Dieben, Betrügern, dergleichen, da funkt es ihnen. Nur, daß man sich auch bei Haus- und Landfriedensbruch größeren Gefahren aussetzen kann, das zu sehen, das klappt manchem nicht so.
Daß man es mit so was sogar zu einer Vorstrafe bringen könnte. Selbst Gefängnistage könnten einem in Aussicht gestellt werden. Und das alles bloß, weil man zuviel in Nachbars Garten aufmarschiert ist. Dort die Tausendsten Dinge an Bäumen, Gesträuch anzustellen hatte, für ziemliche Scharten sorgte. Das scheint nicht so ein Begriff zu sein. Was einem selber passieren könnte, wenn man sich hinstellt und meint, man dürfte so einwandfrei nach Gutdünken über anderer Leute Gelände, Eigentum bestimmen. Weil man so das und das, nach dem Eigengeschmack, lichter haben möchte, weil was Baum hochwächst und Schatten wirft. Deshalb ist man dann enfach hingegangen, hatte andernorts was zu arbeiten, und das nicht annähernd von außerhalb, sondern fett drinnen, auf dem Grundbesitz der anderen Partei. Dort, wie ein Bestimmer auf Eigentumslage, daß man alles betritt, drauf rumlatscht auf Fläche. Sich aufführt, als wäre der Fleiß, die Arbeitskraft von einem verlangt oder bestellt. Praktisch, als hätte man drüben in Echt sich mit was zu beschäftigen. Weil einem selber was anders gefällt. Die Nachbarbepflanzung, die nicht so den eigenen Geschmack trifft. Selber hätte man drüben alles ganz anders eingerichtet, kann nicht einsehen, daß ...
Deswegen mißachtet man das Haus- und Besitzrecht. Wohnrecht hat nebendran ebenfalls keins. Tatsächlich ist man in jeder Hinsicht unbefugt. Und: Unbefugten wäre das Betreten verboten. Trotzdem verhält man sich nicht in der Weise, ändert an dem von sich nicht das geringste. Daß der Anwalt einem vorspricht, daß es jede Menge Menschen gibt, die nicht in der Lage sind zu verstehen, ein Problem zu begreifen. Das, daß sie wo einfach nicht gefragt sind. Selbst wenn man welchem Volk was von den Gefahren mitteilt. Nichtsdestotrotz, jenseits jedes Begriffs, schnippelt man weiter wie verrückt woanders rum, als gehöre einem etwas selber. Sorgt dafür, überall im Garten anderer Leute umgehen zu können, ohne daß ein Stachel einen piekst. Mächtig schuftet man, das Pieksnadelige für sich aus dem Weg zu räumen. Damit nichts mehr Kleidung zerreißt, die Waden zerkratzt, den Arm. Schließlich möchte man überdies auch noch das: informiert bleiben. Mal zufällig was in die Gehörgänge kriegen, was da so welche traut miteinander zu bereden haben. Man könnt sicher doch mal zufällig bei was Interessanterem dabei sein. Da muß einem nichts wo größer "Aua" machen. Das mit dem "Aua", das muß aus den Weg.
Und das bei einer Gesetzeslage, höchstes Gefahrenpotential. Die Thematik, die neudeutsch "Stalking" heißt. Jemandem ständig hinterherzugehen, mit sich zu verfolgen. Auf-, zudringlich, wie man mal ist. Man behorcht, hat das, so die Lust da drauf. Am liebsten hätte man ihn, den Blick durchs Schlüsselloch. Oder könnt man nur großmächtig wo reinspazieren, wär man auf der Stelle dabei. Zu dem dazu, das man nebenher noch inbegriffen hat: daß da eine Gartenanlage eine Leibwache bräuchte. Ständig in Gefahr, der Ast oder der. Die Astzange, ohne die geht man nicht aus dem Haus. Und man hat schon was überhaupt zur Gänze weggemacht, im Laufe der Vergangenheitstage, selbst den Strunk noch mit dem per Muskelkraft bedienten Handbohrer zur Erdauflockerung ausgebuddelt. Geräuschlos, heimlich still und leise.
Überlegt man es sich, von daher, was man an dem Platz an den Tag legt, unter der Voraussetzung den anderen noch dazu was ansagen zu wollen. Wenn die lediglich die Polizei zu rufen bräuchten, und man selber wäre Dingen ausgesetzt, an die man gar nicht größer dachte. Daß man mit ihnen in Verruf kommen könnte, das hat man nicht das bißchen in Gedanken. All das, weil man nicht aufhören will, woanders uneingeladen am Gelände rumzuspazieren. Sich einbildet, das gehöre einem fast alles schon. Deswegen, daß man Dritten, ebenso Nachbarn, bereits bezeigt hat, daß die das und das drinnen am Gartengebiet dürften. Das würde sicherlich niemanden stören. Irgendwer in der Nachbarschaft mag zugesehen haben, nur die tatsächlichen Haus- und Gartenbesitzer, denen war von dem Geschehen nichts gegenwärtig.
Wirklich, Anwälte, die unterrichten, daß an dem Platz Leute nicht in der Lage sind, Kleinigkeiten überhaupt zu begreifen. Das, daß sie sich mit ihrem fortgesetzten Verhalten selber mal wo unbestimmt in Bedrängnis bringen könnten. Das, daß es möglich wäre, daß sie urplötzlich eine Überraschung erleben, sie das erfahren, daß sie ganz mit so Einbrechern, Betrügern, Dieben, Zechprellern und dergleichen Volk gleichgesetzt werden. Daß sie mit solchem Personenkreis eine Gefängniszelle teilen, gar nicht unmöglich. Das bei der Thematik Haus- und Landfriedensbruch kein Ding der Unmöglichkeit. Nur, weil man nicht in der Lage war, fremdes Eigentum zu sehen und zu achten. Daß man sich mit solchen Problemen, Anliegen, als Spaziergänger bei anderen, am Ende mit der Großzügigkeit des Nachbarn zu schaffen hat, was der anstellt oder nicht. Währenddessen man noch immer bis auf weiteres nicht wieder in der Epoche des "Dritten Reichs" lebt. So Tage waren das, fremden Besitz, auf den man ewig hingestibitzt hatte, konnte man plötzlich einfach so übereignet kriegen. Für lau. Oder ohne jedwede Unkosten. Wenn man hinging, Beamtetete ansprach, daß man hörte, da wäre was frei geworden. Bei einem nebendran. Nachfragen wolle man nun, ob man das als Besitz haben könnte oder nicht. Man würde es gerne haben, es wäre doch möglich? Man wäre doch noch nicht zu spät?
"Wie ist das? Sind Sie in der Partei? Sind Sie nicht in der Partei, könnt schon sein, wissen Sie, daß, hat jemand anderes auch noch ein Interesse dran, dann ... In der Partei zu sein, ist hier nicht schlecht ... Sind Sie nun in der Partei? Oder nicht?"
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